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   BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97   

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BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97 (https://dejure.org/1997,32987)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1997 - IX ZB 47/97 (https://dejure.org/1997,32987)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1997 - IX ZB 47/97 (https://dejure.org/1997,32987)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Gerichtsgebühr für jede erfolglose Beschwerde

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
    Vielmehr sind mit den Rechtsmitteln gegen einen Verwerfungsbeschluß nach § 519 b ZPO einerseits und gegen die verweigerte Wiedereinsetzung andererseits (§ 238 Abs. 2 Satz 1, § 567 Abs. 4 Satz 2 ZPO) unterschiedliche Rechtsschutzziele zu verfolgen: Wiedereinsetzungsgründe können nicht mit dem Rechtsmittel gegen den Verwerfungsbeschluß geltend gemacht werden, sofern dieser nicht selbst über ein Wiedereinsetzungsgesuch zu befinden hatte (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, NJW 1968, 107; v. 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 55. Aufl. § 519 b Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97

    Fristversäumnis infolge einer Organisationspflichtverletzung in der

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
    Die Erinnerung des Beklagten gegen die zweite Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1997 (IX ZB 48/97) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.07.1967 - IV ZB 21/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - IX ZB 47/97
    Vielmehr sind mit den Rechtsmitteln gegen einen Verwerfungsbeschluß nach § 519 b ZPO einerseits und gegen die verweigerte Wiedereinsetzung andererseits (§ 238 Abs. 2 Satz 1, § 567 Abs. 4 Satz 2 ZPO) unterschiedliche Rechtsschutzziele zu verfolgen: Wiedereinsetzungsgründe können nicht mit dem Rechtsmittel gegen den Verwerfungsbeschluß geltend gemacht werden, sofern dieser nicht selbst über ein Wiedereinsetzungsgesuch zu befinden hatte (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, NJW 1968, 107; v. 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 55. Aufl. § 519 b Rdnr. 15 m.w.N.).
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